BEHANDLUNGEN

Kieferorthopädie

Unsere Leidenschaft gilt der Kieferorthopädie. Sie befasst sich mit der Diagnose, Prävention (Vorbeugen) und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Wir behandeln Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Unser Behandlungsspektrum:

Digitales Röntgen/Digitale Abformung

Herausnehmbare Apparaturen

Festsitzende Apparaturen

Transparente Schienen (Aligner)

Kombination Kieferorthopädie/Kieferchirurgie

Digitales Röntgen/Digitale Abformung

Herausnehmbare Apparaturen

Festsitzende Apparaturen

Transparente Schienen (Aligner)

Kombination Kieferorthopädie/Kieferchirurgie

Behandlungsablauf

Behandlungsablauf

  1. Erstbeurteilung: Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt mit einer einfachen Beurteilung und Beratung. Der Kieferorthopäde erklärt dem Patienten und/oder dessen Eltern, ob eine Behandlung aus medizinischen und/oder ästhetischen Gründen notwendig ist. Aufgrund dieser Diskussion wird entschieden, ob eine detaillierte Untersuchung und Behandlungsplanung durchgeführt werden soll.

  2. Erstellen diagnostischer Unterlagen: Zur kieferorthopädischen Planung werden Unterlagen erstellt, welche aus Fotos, Röntgenbildern und Studienmodellen bestehen.

  3. Planungsbesprechung: Dieser Termin dient dazu, Ihnen das ausgewählte Behandlungskonzept und mögliche alternative Vorgehensweisen verständlich zu machen. Zudem wird über die Behandlungsdauer sowie Kosten informiert und gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen.

  4. Therapie: Gemäss gemeinsamer Planungsbesprechung kann jetzt die Behandlung gestartet werden.

  5. Retention und Nachkontrolle: Ziel der Retentionsphase ist sicherzustellen, dass die Zähne nach Abschluss der Behandlung in ihrer neuen Position bleiben und nicht wieder in ihre ursprüngliche Fehlstellung zurückfallen. Die Sicherung des Behandlungsergebnisses erfolgt meist mit einem auf der Innenseite der vorderen Zähne festgeklebtem Draht / Retainer (siehe Fallbeispiele) und/ oder herausnehmbarer Nachtschiene. Im ersten Jahr sind meist noch 2-3 Kontrolltermine erforderlich, mit der Zeit vergrößern sich die Abstände zwischen den Terminen auf halbjährlich und schließlich jährlich.

Kosten/Versicherung

Kosten/Versicherung

In der Regel sind die Behandlungskosten durch die Patientinnen und Patienten zu tragen. Viele verfügen jedoch über eine Dentalzusatzversicherung, mit der bis zu 90% der kieferorthopädischen Behandlungskosten abgedeckt werden können.

Es lohnt sich für die Eltern, dies mit ihrer Krankenkasse abzuklären. Bei den meisten Krankenkassen empfiehlt es sich die Zusatzversicherungen vor dem dritten Lebensjahr abzuschliessen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in vielen Fällen eine zahnärztliche Begutachtung verlangt und sollte bereits eine Fehlstellung erkennbar sein, kann eine Versicherung nicht mehr oder nur unter bestimmten Vorbehalten abgeschlossen werden.

Bei sehr schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen bezahlt die Invalidenversicherung die gesamte notwendige kieferorthopädische Therapie bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Gewisse Abweichungen wie z.B. ein schwer verlagerter Zahn werden auch durch die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) abgedeckt. Ob bei Ihnen oder Ihrem Kind die dafür notwendigen Kriterien erfüllt sind, wird von uns standardmässig geprüft.

In der Regel sind die Behandlungskosten durch die Patientinnen und Patienten zu tragen. Viele verfügen jedoch über eine Dentalzusatzver-sicherung, mit der bis zu 90% der kieferortho-pädischen Behandlungskosten abgedeckt werden können.


Es lohnt sich für die Eltern, dies mit ihrer Krankenkasse abzuklären. Bei den meisten Krankenkassen empfiehlt es sich die Zusatz-versicherungen vor dem dritten Lebensjahr abzuschliessen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in vielen Fällen eine zahnärztliche Begutachtung verlangt und sollte bereits eine Fehlstellung erkennbar sein, kann eine Versicherung nicht mehr oder nur unter bestimmten Vorbehalten abgeschlossen werden.


Bei sehr schweren Zahn- oder Kieferfehl-stellungen bezahlt die Invalidenversicherung die gesamte notwendige kieferorthopädische Therapie bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Gewisse Abweichungen wie z.B. ein schwer verlagerter Zahn werden auch durch die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) abgedeckt. Ob bei Ihnen oder Ihrem Kind die dafür notwendigen Kriterien erfüllt sind, wird von uns standardmässig geprüft.

GEWUSST

GEWUSST

Wann ist der ideale Behandlungszeitpunkt?

Wann ist der ideale Behandlungszeitpunkt?

Eine erste Untersuchung in unserer Praxis findet bei Kindern idealerweise zwischen dem 8. und 9. Lebensjahr statt. Da Zähne theoretisch lebenslänglich bewegt werden können, gibt es bei Erwachsenen kein Zeitlimit, ein gesunder Kauapparat vorausgesetzt.